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29.01.2025
Wichtige Info für Unternehmen: Neue Grenzwerteverordnung 2024 (GKV
2024)
Am 3. Dezember 2024 traten neue Regelungen der GKV 2024 in Kraft,
die den Schutz von Arbeitnehmer:innen weiter verbessern.
Wesentliche Änderungen:
🔹 Erweiterter Anwendungsbereich: Fortpflanzungsgefährdende
(reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe sind jetzt in der Verordnung enthalten.
🔹 Strengere Grenzwerte: Aktualisierte MAK- und TRK-Werte, z. B. für
Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen.
🔹 Neue Einstufungen: Anpassung an die CLP-Verordnung für Stoffe wie
Acetaldehyd, Isopropylbenzol und Titandioxid.
🔹 Schutzmaßnahmen: Spezifische Vorgaben für den Umgang mit
fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, inkl. Schulungen und Informationspflichten.
🔹 Rechtsbereinigung: Integration von AAV-Bestimmungen in die GKV
2024 für eine klarere Rechtsgrundlage.
10.09.2020
Anpassungen der MAK Werte in der GKV-2020 wurden veröffentlicht.
10.06.2019
mögliche Arbeitszeitverlängerungen auf bis zu 12h/Tag müssen künftig bei der Beurteilung der MAK / TRK Werteüberwachung mit berücksichtigt werden.
Ab sofort wird TMC diese Beurteilung in den Messgutachten durchführen
25.09.2018
Die aktuelle Fassung der Grenzwerteverordnung, die GKV 2018, BGBl. II Nr. 254/2018, ist mit 25.09.2018 in Kraft getreten. Es erfolgte eine Anpassung an die 4. Richtgrenzwerte-Richtlinie (2017/164/EU) sowie an die CLP-Verordnung (2008/1272/EC) und eine Berichtigung der H-Markierungen.