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29.01.2025

Wichtige Info für Unternehmen: Neue Grenzwerteverordnung 2024 (GKV 2024) 

Am 3. Dezember 2024 traten neue Regelungen der GKV 2024 in Kraft, die den Schutz von Arbeitnehmer:innen weiter verbessern. 

Wesentliche Änderungen:
🔹 Erweiterter Anwendungsbereich: Fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe sind jetzt in der Verordnung enthalten.
🔹 Strengere Grenzwerte: Aktualisierte MAK- und TRK-Werte, z. B. für Acrylnitril, Benzol und Nickelverbindungen.
🔹 Neue Einstufungen: Anpassung an die CLP-Verordnung für Stoffe wie Acetaldehyd, Isopropylbenzol und Titandioxid.
🔹 Schutzmaßnahmen: Spezifische Vorgaben für den Umgang mit fortpflanzungsgefährdenden Stoffen, inkl. Schulungen und Informationspflichten.
🔹 Rechtsbereinigung: Integration von AAV-Bestimmungen in die GKV 2024 für eine klarere Rechtsgrundlage.

10.09.2020

Anpassungen der MAK Werte in der GKV-2020 wurden veröffentlicht.

10.06.2019

 

mögliche Arbeitszeitverlängerungen auf bis zu 12h/Tag müssen künftig bei der Beurteilung der MAK / TRK Werteüberwachung mit berücksichtigt werden.

Ab sofort wird TMC diese Beurteilung in den Messgutachten durchführen

25.09.2018

 

Die aktuelle Fassung der Grenzwerteverordnung, die GKV 2018, BGBl. II Nr. 254/2018, ist mit 25.09.2018 in Kraft getreten. Es erfolgte eine Anpassung an die 4. Richtgrenzwerte-Richtlinie (2017/164/EU) sowie an die CLP-Verordnung (2008/1272/EC) und eine Berichtigung der H-Markierungen.

15 jähriges Bestehen der TMC

04.01.2018

2018 ist ein Jubiläumsjahr für TMC. TMC feiert heuer sein 15 jähriges Bestehen.